Hallo
ich habe auf der dt. Behörde erfahren, dass ich mich erst abmelden kann und den Vermerk "kein Wohnsitz in Deutschland" auf dem Personalausweis bekomme, nachdem ich mihc in der Schweiz angemeldet habe.
Im Internet steht ich muss bei Einreise/Umzug die Abmeldung aber vorlegen. Das kann ich ja in dem Fall nicht, da ich den neuen Wohnsitz erst anmelden muss, was nach Umzug geschieht.
Was ich habe ist ein Mietvertrag und eine Bestätigung der Gemeinde, dass ich zum xx.xx.2018 meine Wohnistz in den entsprechenden Ort verlege und auch die Grenzgängerbewilligung bereits in Bearbeitung ist.
Reicht das ? Meint ihr es kann Probleme geben ?
Ansonsten habe ich eine Packliste mit Anzahl Kartons und Inhalt sowie das Formblat 18.44, Mietvertrag, Papiere zu meinem Motorrad und den gültigen Ausweis.
Müsste damit alles klappen ?
Danke für Euer Feedback
FM