Ich habe mich abgemeldet. Auch Adressänderungen melde ich der deutschen Rentenversicherung. Ich bekomme meine jährliche Renteninformation an meine jeweilige aktuelle Adresse in der Schweiz geschickt.
Das ewige Mysterium bezüglich der Abmeldung in Deutschland
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Hallo!
Ich habe eine spezifische Frage, die mir das Web und die Einträge hier bisher nicht beantworten konnten.
Ich beginne ab 01. Mai eine neue Stelle in der Schweiz.
Eine Wohnung habe ich bereits und bin noch bis 30.04 in Deutschland angestellt (öffentlicher Dienst).Da die meisten Vertragskündigungen über Sonderkündigungsrecht erst zum darauffolgenden Monat greifen, würde ich mich gerne bereits im März abmelden um dann nicht einen Monat alles umsonst zu zahlen (Mai).
Bekomme ich Probleme, wenn ich noch bis Ende April in Deutschland wohne und arbeite, mich aber bereits im März abmelde? Und mich dann erst im Mai in der Schweiz anmelde?
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Ich vermute das hängt von deinem Einwohnermeldeamt ab, bei mir in Frankfurt kann ich die Abmeldebestätigung höchstens eine Woche vor dem Umzug bekommen, also in meinem Fall morgen.
Ich habe aber von einigen Vertragspartnern die Rückmeldung bekommen, dass dann zuviel gezahlte Beiträge erstattet werden, vielleicht kanst du dich ja bei denen schon melden und dann nachreichen.
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Danke!
Ich habe mich eben bemüht eine Auskunft vom lokalen Amt zu erhalten (Jena). Hier scheint es genauso zu sein: Ich kann mich eher abmelden, die Bestätigung wird jedoch erst 10 Tage vor dem Abmeldedatum zugeteilt. Das ganze geht sogar online - aber dadurch eben auch nicht schneller
Über eine mögliche Rückerstattung der Beträge im Mai muss ich mich wohl dann gesondert erkundigen.
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Ist das richtig das man sich beim Amt für Migration anmelden muss , bin aus D ? Oder doch nur bei der Gemeinde wo man wohnen will ?
Will die deutsche Behörde bei Abmeldung eine Auslandsadresse ? Habe meinen Termin zum abmelden am Mittwoch im Rathaus. Habe Arbeitsvertrag aber noch keine Wohnung, vielleicht muss ich auch 1 bis 2 Monate in einer Pension wohnen in der Schweiz bis ich eine Wohnung habe.
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Hoi,
ich vermute mal, dass Du mit "aus Deutschland kommen" meinst, dass Du Deutscher Staatsbürger bist. In dem Fall gehst Du zur Gemeinde und meldest Dich da an und die übernehmen den Rest.
Wegen des neuen Ausländerausweises musst Du glaube ich nur zum Migrationsamt, um Deine biometrischen Daten erfassen zu lassen... Bin mir da aber nicht sicher, da ich noch den alten Papierlappen gekriegt habe
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Will die deutsche Behörde bei Abmeldung eine Auslandsadresse ? Habe meinen Termin zum abmelden am Mittwoch im Rathaus. Habe Arbeitsvertrag aber noch keine Wohnung, vielleicht muss ich auch 1 bis 2 Monate in einer Pension wohnen in der Schweiz bis ich eine Wohnung habe.
Für die Abmeldung in Deutschland brauchst du keine Adresse angeben. Meistens steht dann nur "Ins Ausland verzogen da". Sie interessieren sich maximal dafür in welches Land, mehr nicht.
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Heute angemeldet bei uns in der Stadt. War easy und dauerte gerade Mal 5 Minuten. Danach online gleich GEZ abgemeldet 😎 in der Schweiz fragte niemand nach einer Abmeldung. Auf dem Perso ist jetzt ein Aufkleber "keinen Wohnsitz in Deutschland"
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Die Abmeldung brauchst du dann, wenn du irgendwann mal zur Deutschen Botschaft musst. Den Zettel nicht verlieren (ich hab's gemacht)!
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Ok, danke. Werde den abheften für meine Unterlagen
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Ach ja, war auch noch lustig beim abmelden in D. Die im Rathaus meinten so " ........und wo geht's bei ihnen hin ? " Ist anscheinend allgemein so das viele das Schiff verlassen wollen 😎
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Ach ja, war auch noch lustig beim abmelden in D. Die im Rathaus meinten so " ........und wo geht's bei ihnen hin ? " Ist anscheinend allgemein so das viele das Schiff verlassen wollen 😎
Vielleicht ist das nur eine höfliche Frage aus Interesse. Diese neurechte Mär vom "sinkenden Schiff" ist wirklich zum gähnen und realitätsfern.
Jedes Jahr wandern ca. eine Million Menschen in Deutschland ein- und aus (mit seit 2009 positivem Zuwanderungssaldo - so schlimm kann's also nicht sein), das ist ein normales Procedere. Aber wenn's hilft, dich besser zu fühlen, dann soll es so sein. -
Ach ja, war auch noch lustig beim abmelden in D. Die im Rathaus meinten so " ........und wo geht's bei ihnen hin ? " Ist anscheinend allgemein so das viele das Schiff verlassen wollen 😎
war bei mir auch so. Die Dame hat mich dann mit einem leicht neidigen Blick angesehen. lach
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Vielleicht ist das nur eine höfliche Frage aus Interesse. Diese neurechte Mär vom "sinkenden Schiff" ist wirklich zum gähnen und realitätsfern.
Jedes Jahr wandern ca. eine Million Menschen in Deutschland ein- und aus (mit seit 2009 positivem Zuwanderungssaldo - so schlimm kann's also nicht sein), das ist ein normales Procedere. Aber wenn's hilft, dich besser zu fühlen, dann soll es so sein.........sich selber belügen um das offensichtliche zu ignorieren ist halt nicht meins, für andere ist es anscheinend der einzige und richtige Weg, aber muss jeder selber wissen wie er durch den Tag kommt
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Hallo zusammen,
vielleicht kann jemand die Frage zum Abmeldedatum in Deutschland beantworten:
Wir haben uns zum 01.09.2022 in der Schweiz angemeldet, da Arbeitsbeginn 01.09.2022.
Ende des Mietvertrages ist in Deutschland der 31.08.2022
Allerdings ziehen wir schon am 28.08.2022 aus und sind dann mit Zwischenübernachtungen auf Fahrt in die Schweiz, wo wir am 30.08.2022 ankommen werden.
Welches Abmeldedatum geben wir nun bei der Wohnungsgeberbescheinigung in Deutschland an:
- 28.08.2022 (Auzugsdatum, jedoch offiziell noch in D beschäftigt) ODER
- 31.08.2022 (Ende des Mietvertrages)
um keine Probleme mit Versicherung etc. zu bekommen
Vielen Dank vorab.
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Hallo Freedom2022
Ihr könnt euch auf den 01.09. anmelden -die 2 Tage vorher wart ihr dann einfach Touristen.
Dann benötigt ihr für die Krankenkasse die Zuzugsbestätigung und alles läuft auf den 01.09.
LG Kerstin
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Bitte melde dich besser ab in Deutschland. Gerade wenn du schnell zu Hause bist, kommt das zuständige Finanzamt gerne auf die Idee doch Steuern von dir zu verlangen.
Du hast dann zwei Hauptwohnsitze (Schweiz und Deutschland) und musst dich erklären, wo dein Lebensmittelpunkt ist.Für das Finanzamt ist doch aber nicht entscheidend, ob man in Deutschland gemeldet ist, sondern es kommt darauf an, ob man tatsächlich über eine ständige Wohnstätte verfügt.
Und selbst wenn man abgemeldet ist und keine ständige Wohnstätte mehr hat, kann das Finanzamt doch z.B. über die "erweiterte beschränkte Steuerpflicht" ggf. trotzdem noch Steuern verlangen.
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