Hallo,
aus einer Sache werde ich einfach niemals schlau:
Braucht man für die Anmeldung in der Schweiz (B-Bewilligung) eine Abmeldebestätigung aus Deutschland?!
Bisherige Erkenntnisse:
- Ein guter Freund hat vor 2 Jahren keine Abmeldebestätigung aus Deutschland gebraucht als der nach Thurgau umgezogen ist
- Mein Rechtsanwalt hat mir gesagt, dass aktuell bspw. im Kanton Zürich keine Abmeldebestätigung benötigt wird, es aber vorkommen kann, dass in Sankt Gallen, etc. eine Abmeldung benötigt wird
- Manche hier im Forum schreiben, dass sie eine Abmeldebestätigung vorlegen mussten
- Bei der Gemeinde wo ich meinen Mietvertrag unterschreibe (Kanton Zürich) wurde mir gesagt, dass man Perso, Passbild, Arbeitsvertrag und Mietvertrag braucht für die Anmeldung. Von einer Abmeldebestätigung wurde nichts erwähnt
Was gilt denn nun?!
Ist das russisches Roulette, ob man eine Abmeldung vorlegen muss oder nicht?
Für manche, die noch Verbindungen in DE haben ist so eine Abmeldung/Nicht-Abmeldung ziemlich relevant...