Hallo zusammen,
Kurz, um was es geht:
- Ich bin Deutscher in Zürich und habe seit 2016 den Ausländerausweis C.
- Im November werde ich Vater. Meine Partnerin (und später auch unser Kind) wohnt in Deutschland an der Grenze zur Schweiz. Sie ist beruflich an Deutschland gebunden.
- Da ich nun wohl öfters in DE sein werde, bin ich nach deutschem Recht zu einer Wohnsitzanmeldung verpflichtet.
- Nach wie vor werde ich aber meine bisherige Wohnung in Zürich haben und auch dort weiter arbeiten.
- Ich weiss, dass ich in DE dann eine Steuererklärung abgeben muss. Laut meinem Steuerberater wird es wohl so laufen, dass ich dennoch weiterhin in CH meine Steuer zahle (Entfernung zu gross, daher kann ich an mindestens 60 Tagen nicht zurück).
Nun stolpere ich aber über eine weitere Frage: Ich habe gelesen, dass der steuerrechtliche Grenzgängerstatus vom aufenthaltsrechtlichen getrennt ist.
Muss ich also meinen deutschen Wohnsitz in der Schweiz anmelden? Verliere ich dann den C-Ausweis und werde auf G herabgestuft? Ich lese da überall was von "6 Monate aus der Schweiz weggezogen". Ich ziehe ja nicht weg, weil meine bisherige Wohnung bestehen bleibt, aber man könnte natürlich sagen, dass mein Lebensmittelpunkt dort ist, wo meine Familie ist.
Ich würde C nach Möglichkeit gerne behalten, weil es ja doch sein könnte, dass wir eines Tages mit der gesamten Familie in die Schweiz ziehen. Ausserdem gibt es mehr langfristige Jobsicherheit.
Muss ich sonst wem in der Schweiz meinen deutschen Wohnsitz melden (Krankenversicherung, Banken ...)?
Wir dürfen natürlich auch nicht zweifach Kindergeld beziehen. Aber darüber hinaus?
Ich bin für jeden Tipp dankbar. Im Moment bin ich etwas am Schwimmen und möchte auf gar keinen Fall irgendwo aus Unachtsamkeit in eine rechtliche Falle tappen.
Vielen Dank und liebe Grüsse
Heiko