Hallo zusammen,
bisher war es mir nicht so ganz klar ob ich bei einem Umzug in die Schweiz, aber weiterhin mit deutschem Arbeitsvertrag ABER Arbeitsort Schweiz (Homeoffice) die B-Bewilligung bekomme und wenn ja welche.
Anscheinend ist die B-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit laut Gesetz für Rentner, Studenten, Schüler und Arbeitssuchende gedacht, ich bin aber ja nicht arbeitslos und suche auch nicht. Hier müßte man ein gewisses Mindesteinkommen nachweisen - soweit klar.
Eigentlich müßte für mich aber die B-Bewilligung mit Erwerbstätigkeit richtig sein. Ich bin ja erwerbstätig in der Schweiz (in meiner Privatwohnung dann ). Es steht auch nie wirklich was dabei ob die Erwerbstätigkeit jetzt bedeutet, dass es ein Schweizer Arbeitgeber sein MUSS.
Nun habe ich hierzu endlich mal was gefunden, und zwar auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration "https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/th…_b_eu_efta.html"
, wo es heißt
"Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EU/EFTA-Staaten haben Anspruch auf die Bewilligung B EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können".
Also das soll dann wohl bedeuten, dass für die Bewilligung mit Erwerbstätigkeit ein deutscher Arbeitsvertrag ausreicht und dann auch reicht wenn er unbefristet ist, egal mit welchem Einkommen?
Ich würde dann die Schweizer Wohnung beim Finanzamt (bleibe ja von Deutschland besteuert da weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland mit Ehemann besteht) als Zweitwohnung anmelden. Hätte den Vorteil, wie mir der Mann vom Finanzamt erklärte, dass ich Doppelte Haushaltsführung geltend machen könnte, damit kann ich die Miete wohl komplett (bis 1000 Euro) und die Fahrkosten als Werbungskosten absetzen. Damit würde ich in meiner bösen Steuerklasse 5 wahrscheinlich auf mein gesamtes Einkommen keine Steuern mehr zahlen, was natürlich schon nice ware.
Die Fahrkosten wären einmal pro Woche 800 km (es zählt ja die gesamte, nicht nur die einfache Entfernung) und zwar 0,3 Euro pro km (= ebenfalls knapp 1000 Euro). Da ich elektrisch fahre, habe ich keine Benzinkosten, der Strom ist kostenlos. Kommt mich mein Mann in der Schweiz besuchen, darf er ebenfalls die Fahrkosten als Familienbesuch von der Steuer absetzen (er fährt ebenfalls elektrisch).
Ich find das war ein guter Tipp vom Finanzamt, daran hatte ich noch gar nicht gedacht: so wäre es günstiger in Deutschland versteuert zu werden als in der Schweiz - verkehrte Welt.
Wegen der Unsicherheit mit der B-Bewilligung (ob nun mit oder ohne Erwerbstätigkeit) habe ich überlegt einfach per Internet einen Antrag an den zuständigen Kanton (wäre dann wohl Thurgau) zu stellen. Die Bewilligung ist dann ja 5 Jahre gültig, dh. wenn ich erst in einem Jahr tatsächlich hinziehe, ist das dann ja auch ok? Dann hätt ich zumindest Gewißheit ob mein Einkommen (ab Januar 2100 bei 70%) ausreicht für die Bewilligung oder ob der unbefristete Vertrag schon ausreicht.