Hallo,
kann gut sein, dass ich mich gerade etwas dumm anstelle.
Ich habe meinen Arbeitsvertrag vorliegen. Dort steht, dass dieser nur unter der Bedingung einer gültigen Arbeitsbewilligung gültig ist. Was ich nicht verstehe (Und auch noch nicht herausfinden konnte): Ist die Arbeitsbewilligung gleichbedeutend mit der Aufenthaltsbewilligung, oder handelt es sich um zwei separate Dokumente?
Außerdem:
Ich trete die Stelle Anfang des nächsten Jahres an und versuche natürlich, schnellstmöglich eine Wohnung zu bekommen. Was passiert aber, wenn das mit der Wohnung nicht so schnell klappt? Könnte ich mich dann trotzdem irgendwo temporär einmieten und trotzdem eine Aufenthaltsbewilligung beantragen? Oder muss man dafür eine "wirklich festen" Wohnsitz vorweisen können? Oder müsste dann der Arbeitsbeginn verschoben werden?
Danke und Gruß
Shagohod