Danke für Euere Zeit.
Koadl ist Grenzgänger mit der Bewilligung G.
Als Grenzgänger zahle er Quellensteuer. Diese ist soweit mir bekannt vom Kanton festgelegt und abhängig von persönlichen Faktoren.
Bsp. Koadl hat 5 Kinder, 3 Frauen, keine Frerundin, ist Alleinverdiener usw. wohnt im Kanton Bern in der Gemeinde/Verwaltungsbezirk Thun, arbeitet aber im Kanton Zürich. Um genau zu sein arbeitet er in der Gemeinde Meilen.
Koadl verdient 10000CHF/Monat und zahlt seine Quellensteuer einen Betrag Y. Soweit ist mir das alles bekannt. Aber jetzt:
jetzt hat Koadl ein Stellenangebot bekommen und das sieht so aus:
Koadl kann ab 1. des nächsten Monat eine Stelle im Kanton Schwyz sagen wir in Küstnacht, SZ antreten. Die Firma stellt ihm eine Wohnung in Schindeleggi, Schwyz. Kadls neue Firma hat ihren Firmensitz in Zürich und Koadl wohnt bei Antritt des neuen Jobs in Schindeleggi, SZ.
Welchen Quellensteuersatz zahlt Koadl?
- zahlt er den Steuersatz von Zürich (weil Sitz der Firma)?
- zahlt er den Steuersatz vom Kanton Schwyz (weil Einsatzort)? oder weil besonders günstig:
- zahlt er einen noch niedrigeren Quellensteuersatz als den vom Kanton Schwyz weil definiert mit Wohnort Schindeleggi, Schwyz.
Ggf. hat dazu auch jemand einen Hinweis wo und wie das amtlich geregelt ist.
Alle meine Nachfragen und Recherchen gaben mir bisher keine klare Antwort und ich muss da recht schnell eine Berechnung machen ob ich das Angebot beachten soll.
Danke und Grüsse