Liebe Community.
Es ist kompliziert:
Ich arbeite als selbstständiger Grafiker in DE und möchte demnächst zu meiner Ehefrau nach CH ziehen. Ich werde weiterhin selbstständig bleiben und Aufträge in DE und CH abwickeln. Die angemietete Wohnung in DE möchte ich vorerst behalten um flexibel auf die Auftragssituation reagieren zu können, CH wird aber mein neuer Lebensmittelpunkt.
Für mich stellt sich die Frage, wie ich am besten verfahren soll, wenn es um den Aufenthaltsstatus in CH, die Selbstständigkeit und Vermeidung möglicher Doppelbesteuerung geht.
– Ich werde öfters in DE sein, dann ist Wochenaufenthalter die Lösung. Oder doch B-Aufenthalter?
– Verstehe ich das richtig, dass ich laut Ausgleichskasse bei Aufenthalt und Arbeit in CH ein neues Einzelunternehmen gründen muss? Wäre es dann sinnvoll (auch steuerlich) mein Einzelunternehmen in DE zu schließen bzw. ruhen zu lassen und in CH ein neues Einzelunternehmen zu gründen?
– Oder am besten einen klaren Cut machen und DE (vorerst) aufgeben?
Da muss es doch ähnliche Erfahrungen geben... Ich freue mich auf Eure Hinweise.
Viele Grüße
R