Hallo zusammen,
ich arbeite als Freiberufler (Softwareingenieur) in DE und habe ein zeitbegrenztes (6 M.) Angebot in CH. Als ich als DE Staatsbürger in CH nicht als Freiberufler/Selbstständig arbeiten darf, muss ich festangestellt werden. Ich will nicht (z.Z.) in die CH umziehen und lieber in DE bleiben (leider sieht so aus, dass als Musikerin hat meine Frau weniger Chancen in CH als in Berlin). Meine Fragen:
- ich möchte eine Woche vor Ort in Basel und eine Woche Remote (in DE) arbeiten. Als ich weiterhin in DE Freiberufler und nicht sozialversicherungspflichtig bin, bin ich trotzdem in DE in diesem Fall, als Grenzgänger, wieder sozialversicherungspflichtig?
- als Grenzgänger darf ich max. 60 Übernachtungen in CH -> 15 Wochen vor Ort Arbeit (4 Übernachtungen pro Woche) -> mit meiner Konstellation (1 W Remote / 1 W v.O.) kann ich, theoretisch, 30 Wochen als Grenzgänger arbeiten. Ist das richtig?
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße aus Berlin!