Liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage zur Einordnung Grenzgänger oder nicht: ich werde ab Mai kommenden Jahres in Chur arbeiten (vier Tage pro Woche) und einmal die Woche nach Düsseldorf zurückkehren; jedoch fällt die Pendelei alle 7 Wochen weg, dh da bin ich 2 Wochen am Stück in Chur. Bin ich damit ein Grenzgänger oder nicht?
Sorry für die für Einige vielleicht blöde Frage
Gruß,
Thomas
Definition Grenzgänger
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Hallo Thomas,
ob du Grenzgänger bist hängt hauptsächlich davon ab, ob du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast. Falls nein, bekommst du eine B-Bewilligung.
Falls du weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland hast, musst du eine G-Bewilligung beantragen.Mit deiner Schilderung wärst du nach meinem Verständnis Grenzgänger, ein umgangssprachlicher "internationaler Wochenaufenthalter".
Du kehrst also an den Wochenenden an deinen Wohnsitz in Deutschland zurück. Theoretisch müsstest du das jedes WE machen, aber wenn das einmal alle sieben Wochen wegfällt sagt auch keiner was.Ich hoffe sehr dass du nach Düsseldorf fliegst.
VG basileus
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So wurde mir die Grenzgängerbewilligung-G erteilt:
- Hauptwohnsitz Bayern
- Wohnung in der Schweiz
- ein mal pro Woche (Wochenende) zum Hauptwohnsitz ausreisen
- sagt der Arbeitgeber jedoch zusätzliche Stunden an, dann ist das mit meiner Bewilligung-G abgedecktKommt es zu Problemen mit Behörden so hat dies der Arbeitgeber der Migrationsbehörde zu erklären.
In meinem Fall sind es viele Wochende mit 24/7 Rufbereitschaft, und Samstag/Sonntag Arbeiten weil meist nur am Wochende / Feiertagen und in der Nacht Kommunkationsleitungen geschalten werden können.
Und so kann ich damit gut leben weil alles im legalen Bereich ist. Aber, mein ehrlicher Tip: kläre das mit Deiner Firma ab und lass es Dir irgendwie in einem elektronischen oder schriftlichen Format geben.