Schönen guten Abend,
ich muss es leider in diesem Unterforum nochmal probieren, ich habe mich nun wirklich viel mit dem Thema Umzug und Verzollung auseinandergesetzt aber zu speziell meiner Fragestellung findet man doch leider überhaupt keine offizielle Auskunft...
Also erstmal zu meiner Situation:
Ich wandere nächstes Jahr zu meiner Lebensgefährtin in die Schweiz aus und habe vorerst einen Arbeitsvertrag ab Oktober über 2 Jahre. Danach entscheiden wir ob wir langfristig dort bleiben oder zurück nach D ziehen.
Nun möchte ich mir zuvor hier in Deutschland beim Händler meines Vertrauens noch einen Camping-Van kaufen (in der Schweiz so nicht erhältlich, zudem sehr gutes Angebot hier). Allerdings wird dieser mit Umbau und Ausstattung erst Anfang Mai lieferbar sein. Also leider gerade keine 6 Monate mehr bis Oktober... Daher nun meine Überlegungen/Fragen:
Möglichkeit 1: Ich könnte ein Zollkennzeichen für 2 Jahre fahren, falls wir dann wieder nach D zurück gehen müsste ich nichts ummelden und nichts verzollen...
1.: Soweit praktisch, aber dürfte meine Schweizer Freundin das Auto dann auch fahren mit diesem Kennzeichen? Schweizer dürfen ja keine ausländischen Autos in der Schweiz fahren...?
2.: Und falls wir uns entscheiden in der Schweiz zu bleiben, muss ich es dann nach 2 Jahren verzollen... dann kommt auch nur noch der Zeitwert nach 2 Jahren zu tragen oder?
Möglichkeit 2: Laut diesem Thread Ablauf Umzug nach Zürich - Hilfe!
zählt das Datum des Kaufvertrages, diesen könnte ich bei meinem Händler auch schon vorab unterschreiben, somit hätte sich das Problem erledigt,
Hier : Wie läuft die Einfuhr am Zoll ab? wurde jedoch der Fahrzeugschein verlangt...
3.: Weiß jemand was man nun wirklich braucht, reicht der Kaufvertrag tatsächlich?
Frage 4: Könnte meine Freundin das Auto importieren und mir verkaufen, sobald ich in der Schweiz wohne, oder gibt es hier eine Sperrfrist bei Übersiedlungsgut?
Ich bin um jede Hilfe wirklich dankbar!!
Ganz schöne Feiertage und gutes neues Jahr schonmal
Liebe Grüße