Hallo,
ich starte am 09.01.2019 mit meinem neuen Job in Schaffhausen und eigentlich will ich binnen der ersten 4 Monate komplett in die Schweiz ziehen, will aber auf den Ablauf der Probezeit (3 Monate) warten.
Nun bin ich mir nicht ganz klar ob man eine Frist hat in der man sich entscheiden muss Grenzgänger oder Einwanderer zu sein?
Meiner (ahnungslosen) Meinung nach macht ein Grenzgängerausweis noch keine Sinn weil ich ja komplett umziehe wenn die Probezeit erfolgreich hinter mir liegt, aber solange ich in der Probezeit bin macht ja auch eine B Bewilligung noch keine Sinn, da es ja im schlechtesten Fall sein könnte das es nicht klappt.
Leider bin ich nicht mehr so jung und nehme das Thema sehr ernst und habe versucht rauszufinden ob es eine spezielle Frist gibt wo man die Bewilligung haben muss oder muss das sofort sein?
Selbst wenn ich länger Grenzgänger bleibe werde ich die volle Steuer in der Schweiz entrichten, weil ich unter die 60 Tage Regelung fallen würde, aber wie gesagt das würde sich in spätestens 4 Monaten alles ändern. Kann ich also zum Finanzamt gehen und darum bitten voll versteuert zu werden, weil ich so oder so keine Steuern in D zahlen werde?
Bin ein bisschen Ratlos, und dabei habe ich das Thema Banken für Grenzgänger noch nicht mal angesprochen ....