Moin. Im Mai diesen Jahres werden meine Partnerin (gebürtige Schweizerin) und ich heiraten. Soweit ich weiss, ändert sich dann mein Status und ich zahle keine Quellensteuer mehr. Meine Frage ist jetzt, ob sich die Änderungen sofort oder erst im darauffolgenden Jahr auswirken? Wäre wichtig für die Steuerveranlagung. Und innerhalb welcher Frist muss ich die Daten im deutschen Ausweis/Pass ändern lassen, da ich eventuell ihren Namen annehmen werde? Vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung damit.
Wechsel von Aufenthaltsbewilligung B in C.
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Carpaccio -
7. Januar 2019 um 13:00
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Hallo Carpaccio,
zu Quellensteuer und Co. kann ich leider nichts sagen, am besten am zuständigen Steueramt nachfragen.
Wenn du den Namen deiner Frau (wenn ihr heiratet) annimmst, musst du deinen Pass möglichst unverzüglich ändern lassen!
Bleibst du bei deinem Namen, brauchst du nichts machen.Gruss
Beate -
Das mit dem unverzüglich ist so eine Sache. Die Hochzeitsreise im Juli wurde noch unter meinem "Mädchennamen" gebucht mit der Überlegung, dass, falls die Ausstellung eines neuen Ausweises länger dauert, ich doch lieber mit dem aktuellen Dokument reise, um Probleme am Flughafen bzw. Schiff zu vermeiden.
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Guten Morgen,
darin sehe ich auch kein Problem, denn die Ausstellung der Papiere braucht ja Zeit!
Würde aber trotzdem nach der Hochzeitsreise da ran gehen!Grüsse
Beate -
Hallo Carpaccio und Herzlichen Glückwunsch zu eurem Schritt
Wie es sich bei der Heirat verhält weiss ich leider nicht. Aber bei meinem Wechseln von Ausländerausweis B zu C, entfiel die Quellensteuer unmittelbar nachdem ich den neuen Ausländerausweis meinen Arbeitgeber gemeldet hatte. Ab dem Folgemonat hatte ich keine Quellensteuer mehr auf der Abrechnung aber bereits die erste Rechnung vom Finanzamt im Briefkasten. Für das laufende Jahr hatte ich dann im meine erste Steuererklärung machen dürfen.
Schöne Grüsse und alles Gute
Maik