Hallo Zusammen,
danke erstmal an alle für das tolle Forum hier, ich lese schon seitdem ich in die Schweiz gezogen bin fleissig mit.
wir wohnen momentan in CH in einer Mietswohnung und planne mit der Familie (3 Kinder) eventuell wieder nach DE zu ziehen.
Grund hierfür ist, dass Familie und Freunde dort wohnen. Wir planen deshlab den kauf einer Eigentumswohnung in Grenznähe (5km zur Schweiz).
Ich fahre schon heute mit dem ÖV zur Arbeit (1h35min von Tür zu Tür). Mit dem Auto laut Google Maps «nur» 50 min. Aber das klappt so in Zürich nicht wirklich.
Nun zu meiner Frage:
Auch wenn ich in DE wohne werde ich bis zum CH Bahnhof mit dem Auto fahren (5km) aber dann gerne auf ÖV umsteigen.
Dort kann ich arbeiten und stehe gleichzeitg nicht im Stau. Somit bräuchte ich statt 1h5min (50km - Auto – Google Maps) insgesamt 1h:40min pro Arbeitsweg.
Montag und Dienstag sind bei uns meistens die Tage an denen ich wirklich lange im Büro bin. An diesen Tagen muss ich mir bei 1h40min (ÖV Arbeitsweg) schon überlegen ab und an auch in Zürich zu übernachten.
Sei es eine Wohnung, Airbnb oder einfach ein Hotel. Ich denke das macht keinen Unterschied.
Was muss in solch einem Fall betrachtet werden? Ist der Arbeitsweg zumutbar (110km, 1h30min pro Weg), obwohl ich ÖV fahre und somit doch über die 1h30min kommen würde?
Würde die 60 Tage Regelung überhaupt greifen?
Danke!
Karl