Hallo,
ich werde ab Februar im Rahmen meines Studiums für 6 Monate ein Praktikum in der Schweiz absolvieren.
Danach werde ich wieder nach Deutschland zurückkehren.
Nun meine Frage: Ist es nötig mein Hab und Gut, das ich für diese Zeit in die Schweiz einführe als Übersiedlungsgut anzugeben?
Auch werde ich mein Auto mitnehmen, wie muss ich dieses korrekt einführen?
Viele Grüße
Jan