Hallo liebe Fories,
im März nahm ich einen auf 6 Monate befristeten Job in der Schweiz an, der nun zum 30.09.15 ausläuft.
Laut RAV bekommt man ja erst dann Leistungen, wenn man min. 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Jemand anders berichtete mir aber das ich unter Umständen trotzdem 3 Monate Arbeitslosengeld beziehen könnte.
Hat jemand schon etwas von diesen Umständen gehört?
VG
Markus