Hallo zusammen,
mein Umzugsdienstleiter bereitet die Verzollung für unseren Umzug von Frankfurt nach Zürich vor.
Dafür hat er in Weil am Rhein einen Dienstleister, welcher darauf auf die Verzollung von Umzugsgut spezialisiert ist (für uns kommt natürlich die abgabenfreie Verzollung in Frage).
Dieser behauptet, dass der schweizer Zoll gelegentlich eine Abmeldung aus Deuschland sehen will bzw. fragt nach, warum die Abmeldung des deutsches Wohnsitzes nicht erfolgt ist.
Da ich mich (noch) nicht aus Deutschland abmelden möchte, will ich wissen, ob der schweizer Zoll die Abmeldung für die Verzollung voraussetzt und, wenn ja, warum.
Ich bin bereits wohnhaft in der Schweiz und habe die B-Bewilligung erhalten (das Migrationsamt in Zürich wollte keine Abmeldung aus Deutschland von mir sehen).
VG,
Alex