Hallo z'samme,
Ich arbeite seit letztem Sommer zwei Tage die Woche (Dienstags und Mittwochs, manchmal fahre ich nach Hause, manchmal nicht) in Basel-Stadt und Wohne mehr als 110 km entfernt.
Ich habe eine Grenzgängerbewilligung, aber zahle den vollen Quellensteuersatz aufgrund der hohen Entfernung. In DE habe ich kein anderweitiges Einkommen.
Aufgrund der gegebenen Situation ergeben sich ein Paar Fragen, deren Antworten ich teils recherchieren konnte, aber ich würde gerne noch andere Meinungen hören.
1. Ich kann einen Antrag auf Tarifkorrektur der Quellensteuer stellen um beispielsweise Werbungskosten wie Anreise mit dem Zug abzusetzen. Habe ich das korrekt verstanden? Wenn ja, hat jemand damit Erfahrung? Was muss beachtet werden und wie gehe ich genau vor? Das Formular der Steuerverwaltung finde ich recht unverständlich.
2. Mein gesamtes Einkommen wird in CH versteuert. Muss ich trotzdem in DE eine Steuererklärung einreichen?
Vielen Dank für euren Input.
Liebe Grüsse
mretier