Hallo zusammen,
ich bin seit 03.2018 als Aufenthalter B in der Schweiz unbefristet tätig und habe natürlich dort eine Wohnung.
In Deutschland wohnt meine Frau zu der ich relativ regelmäßig am Wochenende zurück kehre.
Besitze dort zusammen mit meiner Frau ein Haus und bin in Deutschland nicht abgemeldet.
seit 06.2018 besitze ich ein KFZ dass ich in der Schweiz erworben habe und dort auch mit Schweizer Zulassung bewege.
Da ich mehr als 60 Tage in der Schweiz arbeite, versteuere ich mein Einkommen dort.
Nun überlege ich ob es sinnvoll ist zum Status Grenzgänger mit Wochenaufenthalt zu wechseln.
Was gibt es da für vor und Nachteile (Arbeitslosigkeit/Krankheit/IV/Rente)
Steuerlich würde sich doch nichts ädern oder ?
Vorteil wäre dass ich als Grenzgänger über das Formular E106 (Krankenkasse Grenzgängerregelung) auch einen Deutschen Arzt konsultieren könnte + Zahnarzt
Ich besitze ein KFZ dass ich in der Schweiz neu erworben habe und dort auch zugelassen ist.
Ich gehe davon aus, dass ich dann mein KFZ wieder in Deutschland zulassen muss und den Schweizer Führerschein wieder umschreiben lassen muss.
Das Schweizer Auto ist schon 1/2 Jahr in meinem Besitz.
Kann ich das Auto bedenkenlos nach einem Jahr Schweiz Aufenthalt als Umzugs-gut deklarieren und somit keine Steuern/Zoll zahlen ?
In den deutschen Zollregen steht dass ein Wechsel des "gewöhnlichen Wohnsitzes vorliegen muss.
Ist das bei Wechsel von B Aufenthalter zum Wochengrenzgänger gegeben oder gibt es andere Regelungen die das Ermöglichen?
wer kann dazu was sagen oder hat entsprechende Erfahrungen ?
Danke schon mal
Gruss,
Matze