Hallo ,
mein erster Beitrag und gleich etwas komplizierter wie ich finde:
meine Frau und ich sind seit 1,5 Jahren dauerhaft wohnhaft in Österreich (Staatsbürgerschaft: deutsch). Seit diesem Zeitpunkt arbeite ich im Kanton St. Gallen in der Schweiz, meine Frau in Österreich. Unser Sohn (im Januar 25 geworden) ist Student, in Deutschland immatrikuliert und hat dort seinen Wohnsitz. Nun haben wir letzten Jahres Kindergeld für ihn in Deutschland und Österreich beantragt.
Dabei hat die Familienkasse in Deutschland uns auf die Familienkasse in Österreich bzw. Schweiz verwiesen und sieht keinen Förderungsanspruch.
Die Familienkasse in Österreich hat unseren Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass unser Sohn zu alt bzw. nicht mehr förderungsberechtigt ist.
Über meinen Arbeitgeber haben wir in der Schweiz einen Antrag auf Familienzulage gestellt. Dieser wurde mit der abgelehnt, da meine Frau erwerbstätig in Österreich ist und dort der Anspruch geltend gemacht werden soll.
Leider wurde ich hier als Grenzgänger nicht berücksichtigt (zweitanspruchsberechtigt?) und habe von einer sogenannten Differenzzahlung gelesen, welche die Differenz zwischen erst- und zweitanspruchsberechtigten Personen ausgleichen soll. Ist das hier der Fall oder liegen wir hier falsch?
Momentan ist eine Förderung nicht mehr möglich, da auch in der Schweiz m.M.n. die 25-Jahres-Grenze besteht. Da wir aber seit Beginn seines Studiums (im März 2018) ihm einen monatlichen Betrag zur Verfügung stellen, würden wir gerne hiermit erfragen, ob es möglich ist diese Differenzzahlung rückwirkend auf die Monate zu beantragen?
Viele Grüße und danke schon mal für euren Rat!