Hallo zusammen, ich plane ja seit einiger Zeit eine Zweitwohnung in der Schweiz, ohne dort zu arbeiten.
Nach Auskunft des Migrationsamts St.Gallen wäre für mich eine B-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit korrekt.
Nach meiner Info muß ich aber ja bei Wohnsitz in der Schweiz Quellensteuer zahlen. Aber das wird dann ja nicht vom Lohn eingezogen da ich ja schon voll in Deutschland versteuert werde oder doch?
Oder muß ich es selbst überweisen und wann genau erfolgt dann der Antrag auf Befreiung von der Quellensteuer, um die Doppelbesteuerung zu verhindern?