Hallo liebe Community,
bei mir hat sich beruflich die Möglichkeit aufgetan, für 6 Monate in die schöne Schweiz zu ziehen. Jedoch ergeben sich für mich einige Verständnisschwierigkeiten bezüglich des Steuersystems. Folgendes ist der Fall:
- Projekt bei einem schweizerischen Kunden für exakt 183 Tage
- Gehalt und Reisekostenersatz von deutschem Arbeitgeber
- Hauptwohnsitz bleibt in Deutschland
- Antrag auf L-Bewilligung wird gestellt
- SV-Pflicht bleibt in Deutschland
Nach dem DBA bin ich ja damit in Deutschland steuerpflichtig. Nun habe ich aber gelesen, dass auch Ausländer mit der L-Bewilligung die Kantonssteuer zahlen müssen. Diese wird als Quellensteuer einbehalten. Wie läuft das in meinem Fall ab? Behält mein deutscher AG die Quellensteuer ein und führt sie an den schweizerischen Fiskus ab?
Gibt es aus eurer Sicht sonst noch etwas, das ich beachten muss?
Viele liebe Grüße
EllaGold