Hallo,ich bin 27 wohne derzeit in Deutschland.Ich fange ab März 2019 eine Arbeit an der Uni in St.Gallen an.Arbeitsvertrag und Wohnung bzw.Mietvertrag habe ich schon.
Die Wohnung habe ich ab 1.April.Ich wollte nun wissen ich arbeite ja einen Monat noch von Deutschland aus.Brauche ich da schon eine Aufenthaltsngenehmigung?Bzw.muss ich da persönlich erscheinen oder kann ich dass von Deutschland aus machen?
Ich ziehe zum 1.April in die Schweiz,arbeite aber schon ab März für die Uni in der Schweiz.
Ich bin für alle Tips dankbar,liebe Grüsse und danke
Bitte um Ratschläge wegen Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz St.Gallen
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Hallo Strubel
Schwierig zu beantworten. Im Zusammenhang mit dem Umzug ist es richtig, dass du die Aufenthaltsbewilligung B/L zum 1. April beantragst. Korrekterweise müsstest du eigentlich für den März eine Grenzgängerbewilligung beantragen, allein schon wegen der Besteuerung. Eine sichere Antwort wirst du direkt vom Amt für Migration St. Gallen bekommen.
Schöne Grüsse
Maik