Hallo zusammen,
erst mal ein riesen Kompliment an Eure Community. Allein die bestehenden Diskussionen haben schon einige meiner Fragen beantwortet und sehr weitergeholfen!
Meine Situation sieht wie folgt aus:
Meine Partnerin (28, israelische & amerikanische Staatsbürgerin) und ich (27, deutscher Staatsbürger) ziehen zum 1. April nach Zürich um, da meine Partnerin dort eine bezahlte Doktorandenstelle erhalten hat und somit von Tag 1 an berufstätig ist (Visum etc ist alles geregelt). Wir haben als vorübergehende Lösung, um einen allzu aufwendigen Umzug zu vermeiden, den Großteil unseres Hausrats in München verkauft und ziehen als Übergangslösung (bis ich auch verdiene und wir eine normale Wohnung finden) in eine möblierte Wohnung in einem Studentenwohnheim. Meine ersten ein bis zwei Monate wollte ich gerne mit der Suche nach Doktoranden- und Arbeitsstellen (ich habe übrigens ein Doppelstudium in Politikwissenschaft und Kulturwissenschaft absolviert) verbringen und danach, sofern sich keine langfristige Lösung ergeben hat, die weitere Suche über einen Nebenjob und meine Ersparnisse finanzieren. Vorweg, über Kritik und Vorschläge zu dieser Planung freue ich mich natürlich sehr. Mir ist auch bewusst, dass Zürich exorbitant teuer ist, aber nach unseren derzeitigen Budgetplanungen sollte eine Überbrückung bis zum Stellenantritt kein Problem sein.
Nun meine offenen Fragen:
1. Ich bin zusammen mit meiner Partnerin als Mieter im Vertrag des Studentenwohnheims gelistet. Ergibt sich hieraus für mich eine Pflicht, mich nach Ankunft bei irgendeiner Behörde zu melden oder kann ich trotzdem die obligatorischen 90 Tage meldefrei zur Arbeitssuche verwenden bzw. die Meldung vor Arbeitsantritt vornehmen?
2. Mit Blick auf Frage 1: Ich wollte während der ersten 2-3 Monate, bis ich eine Stelle gefunden und eine neue Krankenversicherung in der Schweiz abgeschlossen habe (das dauert ja soweit ich verstanden habe ohnehin 3 Monate), gerne noch mit der Abmeldung in Deutschland warten und auch aus Kostengründen meine gesetzliche Versicherung und Auslandskrankenversicherung in Deutschland beibehalten, da diese ja immerhin für Notfälle in der Schweiz haftet. Ergeben sich hier in Deutschland Probleme, falls ich wie in Frage 1 beschrieben zur Meldung in der Schweiz gezwungen sein sollte? Sprich: greift dann die GK oder Auslandskrankenversicherung in Deutschland überhaupt noch?
3. Obwohl wir den Großteil unseres Hausrats verkauft haben, müssen wir natürlich doch einige Dinge (vor allem Küchengeschirr, Kleidung, ein paar Elektronikartikel, Fahrräder) mitnehmen. Über die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr weiß ich Bescheid. Jetzt wollte ich nur von Euch wissen, wie strikt die Überprüfung der Dokumente denn so ist und wie es sich mit der Beweisführung hinsichtlich des sechsmonatigen Gebrauchs verhält. Sprich: 1) Reicht ein Mietvertrag / Arbeitsvertrag aus oder ist definitiv eine Abmeldebescheinigung notwendig? 2) Wie beweise ich den längeren Gebrauch bei Gegenständen ohne vorhandene Rechnung (Geerbtes Geschirr, Kleidung, ältere Fahrräder? ) oder wird das nicht so streng gehandhabt?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe