Hallo,
mich würde interessieren, ob man Gesundheitskosten aus Deutschland als Grenzgänger bei der Grundversicherung in der Schweiz einreichen kann. Normalerweise macht man das ja über Formular E-irgendwas und die aushelfende Krankenkasse in Deutschland. Aber wenn die etwas nicht oder nicht in den Umfang bezahlt wie die Schweizer Grundversicherung, kann ich das dann trotzdem in Deutschland in Anspruch nehmen und einreichen, oder muss ich es in der Schweiz machen?
Viele Grüße
K