Hallo,
ich hatte 2017 in der Schweiz gearbeitet. Mein Arbeitgeber saß in Zug, mein Einsatzort war in Schaffhausen. Leider gab es ein paar sprachliche Probleme mit der Dame die sich um die Anmeldung gekümmert hat. Diese war wohl der Meinung das ich während des Auftrags in der Schweiz wohne (Hotel oder AirBNB), so das ich von Januar-März in Zug gemeldet und besteuert wurde. Erst für den Zeitraum April-Dezember war ich dann in Schaffhausen gemeldet und hatte den Grenzgängerstatus. Fein dachte ich, in Zug hat man ja einen niedrigen Steuersatz und entsprechend habe ich in meiner deutschen Einkommensteuererklärung angegeben das der Lohn Jan-März schon versteuert ist und nur April-Dezember versteuert werden muss.
Das deutsche Finanzamt möchte dafür jetzt aber den Steuerbescheid aus der Schweiz sehen, doch so einen habe ich nie bekommen. Daher folgende Fragen:
- Da ich nie in der Schweiz gewohnt habe (ich hatte dort weder einen Wohnsitz, noch Hotel, ...) bekomme ich überhaupt einen Steuerbescheid?
- Sollte mir der Steuerbescheid aus der Schweiz automatisch zugestellt werden, oder muss ich dazu aktiv werden? Mein Jahreseinkommen lag unter 120.000 CHF.
- Welcher Kanton wäre dafür zuständig? Die ersten drei Monate hatte mich mein Arbeitgeber in Zug, anschliessend (April-Dezember) in Schaffhausen gemeldet.
- Oder sollte sich das deutsche Finanzamt mit dem steuerlichen Abzug der auf meinem Lohnzettel vermerkt ist zufrieden geben?
Kennt jemand das Problem oder hat Tips?
Liebe Grüße