Hallo zusammen,
mir wurde letztens schon unter diesem Beitrag sehr geholfen. Nun haben sich einige Dinge zum Sachverhält geändert. Der Vertrag meiner Partnerin im Studentenwohnheim läuft auf allein ihren Namen, es müssen lediglich 100 Euro zusätzlich pro Monat für eine Doppelbelegung bezahlt werden, wobei mein Name nirgends spezifisch erwähnt wird. Könnte ich die ersten (maximal) drei Monate deshalb sozusagen "als Besuch" meldefrei verbringen und mich dann nach Ablauf dieser Zeit oder vor Stellenantritt melden? Mein einziges Bedenken ist, dass es hier nachträglich Probleme bei den Behörden gibt, wenn die Doppelbelegung schon ab dem 01.04. bezahlt wurde. Laut Vertrag des Wohnheims ist diese aber immer zu entrichten, wenn ein Besucher mehr als 3 Tage beim Mieter verbringt. Ich könnte deshalb ja argumentieren, dass ich eben erstmal nur länger zu Besuch war und jetzt, nachdem ich eine Stelle gefunden habe, dauerhaft einziehen möchte und mich aus diesem Grund melde.
Was ist Eure Meinung? Ist diese Begründung plausibel? Mir würde das sehr helfen, da ich dann zu Anfang noch Kosten bzgl. Krankenkasse etc. spare und den ganzen Papierkram mit dem Ausländerausweis vereinfache, da zu diesem Zeitpunkt dann schon eine Stelle vorliegt und somit keine finanziellen Mittel etc. vorgewiesen werden müssen.
Liebe Grüße