Hallo,
folgende Situation:
- ich wohne in Deutschland
- ich habe einen Arbeitsvertrag für die Schweiz (Kanton St. Gallen) ab dem 1. März 2019
- Stellenantritt laut Arbeitsvertrag ist der 1. März
- die Erwerbstätigkeit ist nicht selbstständig
- der Vertrag ist unbefristet und Vollzeit (Vertrauenszeit)
- im März wohne ich noch in Deutschland (arbeite von hier aus, ist mit Arbeitgeber abgeklärt und Homeoffice ist ok)
- im April ziehe ich in die Schweiz (auch abgeklärt mit Arbeitgeber und auch ok)
Ich habe beim Arbeitgeber und beim Migrationsamt nachgefragt ob ich bereits ab dem 1. März 2019 eine Aufenthaltsbewilligung brauche. Mir wurde gesagt mein Arbeitgeber kann man Erwerbstätigkeit online melden und ich soll meine Aufenthaltsbewilligung beantragen wenn ich in der Schweiz bin (hier Annahme meinerseits: der Grund weshalb das OK ist ist dass man als EU-Bürger 90 Tage ohne Aufenthaltsbewilligung arbeiten darf und es dafür das Meldeverfahren gibt).
Der Arbeitsvertrag wurde mir unterschrieben als E-Mail geschickt (eingescannt, Unterschrift ist nicht digital, gesendet als PDF, unterschrieben vom Arbeitgeber). Ich habe den Arbeitsvertrag ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und ebenfalls als E-Mail abgeschickt (PDF, das war Mitte-Ende Februar). Ich habe danach bis heute nichts mehr weiter gehört (bezüglich Problemen mit meinem Vertrag oder Ähnliches). Kontakt mit dem Arbeitgeber gab es aber der hatte nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun (der wurde nicht mehr erwähnt), nur so "normaler" Kontakt zum Arbeitgeber (an welchem Tag ziehst du genau um, um welche Uhrzeit kommst du an, solche Sachen).
Mir wurde gesagt mein Gehalt wird am 25. des Monats (25. März) überwiesen. Da ich bisher noch ein deutsches Konto habe wurde mir gesagt dass das eventuell etwas später ankommt (deutsches Konto wurde mir vom Arbeitgeber auch gesagt ist ok für März aber ich soll mir sobald ich in der Schweiz bin ein Konto dort besorgen). Bis heute ist nichts angekommen, es wurde nachgefragt was los ist und mir wurde gesagt (vom Arbeitgeber) dass mein Vertrag liegengeblieben ist und noch nicht (richtig?) verarbeitet wurde (verarbeitet vom Arbeitgeber). Ebenfalls wurde mir gesagt dass mein Vertrag ab März eventuell nicht gültig war weil er nicht richtig verarbeitet wurde (ich weiß leider nichts genaueres welche Probleme es genau gab - es klingt aber nicht so als ob ich irgendeinen Fehler gemacht habe sondern dass er einfach "vergessen" wurde) und ich deshalb für März eventuell kein Gehalt bekomme, sondern erst ab April. Im Arbeitsvertrag steht dass der Vertrag erst gültig ist wenn eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt (bzw. gültig ab 1. März aber für Ausländer erst wenn die gültige Arbeitserlaubnis vorliegt).
Fragen dazu:
- ist das richtig so dass ich für März keinen Anspruch auf Gehalt habe?
- ich gehe davon aus dass Arbeitserlaubnis und Arbeitsbewilligung das gleiche sind. Ist das richtig? Im Vertrag steht konkret das Wort "Arbeitserlaubnis"
- ist es richtig dass sich mein Arbeitgeber um die Arbeitsbewilligung hätte kümmern müssen und nicht ich? (Antwort dazu vom Arbeitgeber, im Februar: Arbeitgeber kümmert sich drum, Migrationsamt St. Gallen hat das bei Anruf auch bestätigt aber ich will nur sicher gehen, in dieser Broschüre steht es auch so)
- muss (bzw. hätte müssen) mir mein Arbeitgeber die Arbeitsbewilligung zukommen lassen (oder mir zumindest sagen dass sie vorhanden ist damit ich weiß wann ich anfangen darf zu arbeiten)?
- falls ich im März gearbeitet hätte (ich sage nicht dass ich das getan habe), wäre das eine Straftat gewesen?
- Hätte ich in dem Fall Anspruch auf Gehalt, unabhängig davon ob ich im März gearbeitet habe oder nicht?
- mein Arbeitgeber hat gesagt sie kümmern sich darum und schauen wie die Situation reparieren kann. Gibt es irgendetwas das ich von meiner Seite aus tun kann oder tun sollte oder soll ich einfach abwarten?
vielen Dank!