Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
1) Ich bin zur Zeit in München verheiratet, berufstätig, lebe mit meiner Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung und kündige meinen Job zum 01.07.
2) Ab dem 01.08. nehme ich in Zürich eine Beschäftigung auf, melde mich dann in Deutschland ab und miete dort eine 1.5 Zimmer Wohnung an.
3) Bei der deutschen Steuererklärung für 2019 werden dann die Schweizer Einkünfte unter den Progressionsvorbehalt gestellt, was meinen Steuersatz für die deutschen Einkünfte explodieren lässt.
4) Ich habe hier gelesen, dass sich manche Leute sich deswegen später in Deutschland abmelden um eine doppelte Haushaltsführung für die deutsche Steuer geltend zu machen. Nehmen wir an, ich melde mich erst zum 01.11. in Deutschland ab (ganz abgesehen davon, dass viele Gemeinden in der Schweiz wohl bei Anmeldung eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland verlangen).
Meine Fragen dazu:
- Funktioniert alles bis 3) so einfach oder habt ihr Erfahrungen, dass der deutsche Staat direkt für mein Schweizer Einkommen die Hand aufhalten kann?
- Punkt 4) habe ich in diesem Forum stellenweise gelesen, nur ergibt es wenig Sinn für mich: Warum sollte der deutsche Staat die doppelte Haushaltsführung für ein Einkommen bezuschussen, welches ich in der Schweiz erziele? Für die doppelte Haushaltsführung müsste ich doch noch meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Dann müsste das Einkommen der Schweiz für die überhängenden Monate nicht unter den Progressionsvorbehalt fallen, sondern in Deutschland direkt versteuert werden, um dann die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung geltend zu machen.
Viele Grüße,
CeWeEs