Hallo zusammen,
ich bin letztes Jahr berufsbedingt in die Schweiz gezogen.
Nun ist es aber so, dass ich einen neuen Job in Deutschland habe angeboten bekommen (Meinen absoluten Traumjob!) und ich bereits an meiner Rückkehr arbeite.
Es gibt allerdings ein grosses Problem: Meine Wohnung. Mein Mietvertrag enthält die Klausel, dass dieser erstmalig im Oktober 2019 gekündigt werden kann, was leider eine ziemlich lange Zeit ist. Mein neuer Arbeitsvertrag in Deutschland würde spätestens zum 1. Juli beginnen. Ein noch späterer Eintritt wäre leider nicht möglich.
Es gibt natürlich die Möglichkeit, einen Nachmieter zu suchen. Allerdings wäre das recht schwierig, da ich momentan sehr viel arbeite und daher nur sehr spät am Abend Besichtungstermine verabreden könnte. Ausserdem weiss man natürlich nie, ob sich auch ein Nachmieter findet (Eine Wohnung in meinem Mietshaus steht bereits seit 2 Monaten leer). Eine andere Möglichkeit wäre den Vertrag bestehen zu lassen und jeden Monat die Miete zu bezahlen. Nur wäre das natürlich sehr schlecht, weil ich ja ebenso die Miete in Deutschland bezahlen müsste. Und mal eben so über 1000€ im Monat weniger in der Kasse ist natürlich auch ziemlich schlecht!
Nun meine Frage: Könnte hier ein Sonderkündigungsrecht greifen? Habt ihr evtl. Erfahrungen damit?
Folgendes habe ich gefunden:
Für eine Sonderkündigung des Mietvertrags durch den Mieter müssen wichtige und nachweisbare Gründe vorliegen. Hierzu zählt die Versetzung eines Mieters an einen anderen Dienstort, sofern er dies bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht absehen und in seiner Lebensplanung berücksichtigen konnte.
Würde so etwas bei mir vielleicht ebenfalls greifen?
Gruss