Hi liebe Leser,
Ich hatte vor einigen Wochen hier die Frage gestellt wie ich es mit unseren KFZ handhaben muss, ich bin schon in der schweiz seit März.
Meine Frau kommt mit dem KFZ Ende Mai nach.
Ich steige da in dieser Problematik nicht rein
Meine Frau meldet sich Ende Mai also am 24.05.19 persönlich beim meldeamt auf den 31.05.19 in D ab.
Die Dame am Telefon beim meldeamt sagte nun zu mir, das Auto was auf meine Frau zugelassen ist, wird Automatisch auch zum 31.05.19 abgemeldet!
Und die sehen es im System und da gibt es auch keine Frist oder ähnliches.
Verstehe das dann mit dem umzugsgut nicht und den 12 Monate?
Meine Frau reist mit KFZ zum 28.05.19 in die Schweiz ein, zoll etc. Wird dann gemacht.
Bis dahin wäre das Auto ja noch angemeldet, wenn wir über den zoll sind und das Auto in der schweiz steht, was passiert dann mit der abmeldung des KFZ zum 31.05.19?
Werden die deutschen Behörden das Auto dann zur Fahndung ausschreiben?
Die Dame meint das Auto kann nur in D gemeldet sein mit Wohnsitz in D!
Wir haben aber dann keinen mehr ab dem 01.06.19!
Verstehe das ganze nicht, die meinten dann ich benötige ein Ausfuhr Kennzeichen und das ganze
Wie funktioniert bitteschön das fahren mit D Kennzeichen in der Schweiz bis zu 12 Monate