Hallo - derzeit läuft ein Verfahren gegen mich, was mit etwas Glück bald eingestellt wird.
Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung - da hatte ich Mist gebaut und stehe auch dafür gerade.
Meine Frage ist: Musste jemand bei der Migration laufende Verfahren / Vorstrafen, etc. angeben?
Es gibt hierzu bereits einen Eintrag, jedoch konnte ich den Autoren nicht mehr erreichen.
Vielleicht hat hierzu jemand einige Informationen.
Beste Grüße - Alex