Hallo liebe Gemeinde,
ab dem 01. Mai werde ich in die Schweiz umziehen, Kanton St. Gallen. Ich habe einen unbefristeten Arbeits- und einen Mietvertrag, und damit war ich letzte Woche auf der Gemeinde, wo mir gesagt wurde, dass ich mich noch in Deutschland abmelden muss.
Ich habe das so platt mitgenommen, und im Nachhinein angefangen mir Sorgen zu machen, was das alles heißen wird. Und soweit habe ich diese Woche hier in Deutschland erfahren, dass ich mit der Bank keinen Stress haben werde, bzw. mein Konto beibehalten darf, was ganz gut ist, da ich hier ein Haus besitze das noch zwei Jahren finanziert werden muss.
Das Problem scheint die Deutsche Zulassungsstelle zu sein, da mir mitgeteilt worden ist, dass in Deutschland kein PKW auf meinen Namen angemeldet sein darf, wenn ich mich in Deutschland abmelde.
Das Motorrad und eins der beiden Autos kann ich unter Umständen und mit Mehrkosten auf meine Tochter zulassen, das Hauptproblem bleibt jedoch das privat geleaste Auto bei der VW Bank.
Zudem hat folgendes für Verwirrung gesorgt: Ich habe zwei Bekannte, Deutsche CH Expads heute angerufen um mir ihre Meinungen und Erfahrungen zu holen, und als Antwort die Aussagen bekomme, dass keiner von den zwei in CH aufgefordert worden ist sich in Deutschland abzumelden(?!)
Natürlich habe ich gleich nochmal die Gemeinde in CH angerufen, die nette Dame hat es auch nochmal überprüft, und die Anforderung mit dem Abmelden bleibt leider unverändert.
Ich habe auch online recherchiert, und auf der Seite
http://www.auswandern-handbuch.de/abmeldung-aus-deutschland/
unter „Konsequenzen der Abmeldung“ und heute die Deutschen Beamten beim Landrats- sowie Bürgeramt auf den Passus aufmerksam gemacht wo steht:
„ Personen, die ohne festen Wohnsitz in Stuttgart ein Fahrzeug zulassen wollen, benötigen einen Zustellbevollmächtigten mit Wohnsitz in Stuttgart.[1] Für Auswanderer bedeutet dies, falls man keinen Zustellungsberechtigten findet, muss man das Auto abmelden (und verkaufen/ verschenken…) oder mit ins Ausland nehmen und dort neu anmelden.“
Und da ich ganz klar weiter ein Konto hier haben werde, sowie das Familienhaus in welchem ein Teil meiner Familie weiterleben wird, und damit eigentlich auch ganz klar einen Zustellbevollmächtigten habe, war ich verzweifelt nachdem mir platt gesagt worden ist, dass eine Abmeldung eben eine Abmeldung ist, und dass ich kein Recht auf eine Anschrift bzw. einen Bevollmächtigten in Deutschland haben werde…(!?)
Liebe Leute, ich stehe gerade wirklich auf dem Schlauch, muss das ganze zeitnah geklärt bekommen, und für jede Hilfe und eure Erfahrungen was ich jetzt noch machen könnte/sollte bin ich euch im Voraus sehr dankbar.
P.S.
Natürlich werde ich nach spätestens 12 Monaten mein Hab und Gut in CH angemeldet haben wollen, mir geht es darum, dass ich paar Wochen Puffer bekomme da mir zurzeit sehr viel um die Ohren fliegt, und vor allem versuchen will das geleaste Auto noch paar Wochen zu behalten.