Hallo,
auch ich habe mich mit fast 50 noch getraut und mich in der Schweiz beworben und jetzt habe ich einen Arbeitsplatz (BL) und eine Wohnung ab dem 01.06.2019 in Basel-Stadt.
Meine Frau (Angestellte) und Tochter wohnen weiter in der Heimat in Kassel, angedacht ist der Nachzug im nächsten Jahr.
Erster Arbeitstag ist der 06.05.2019.
Nun bin ich davon ausgegangen, dass ich eine Grenzgänger-Krankenversicherung abschließe und steuerbefreit in DE (aufgrund der 60 Tage-Regelung) bin.
Ist das richtig?
Oder ist es besser in dieser Konstellation eine Aufenthaltsbewilligung B zu beantragen.
Welche Schritte muss ich erledigen und wo.
Was macht der Arbeitgeber?
Ich war diese Woche auf der Gemeinde für eine Bewilligung (da hatte ich noch keine Wohnung), da wurde ich natürlich wieder weggeschickt.
Je länger und mehr ich mich einlese, desto mehr sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Danke für Eure Tipps.
Yosh