Hallo & Grüezi zusammen,
trotz intensiver Suche habe ich leider noch keine konkreten Antworten auf meine Fragen erhalten und versuche es deshalb einmal hier im Forum.
Ich werde zum 01. August eine Stelle in der Schweiz (Basel) antreten und möchte gerne mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) auch den Umzug in die Schweiz wagen, Wohnort wird vermutlich die Gegend rund um Frick im Aargau sein.
Da meine Aufenthaltsbewilligung aufgrund des unbefristeten Vertrags hoffentlich nur Formsache sein sollte, bin ich diesbezüglich recht entspannt. Anders sieht es bei meiner Partnerin aus. Sie befindet sich derzeit noch in ihrem Referendariat (dies dauert noch an bis Juli 2020) und leistet dies an einer deutschen Grundschule im Grenzgebiet D - CH. Ihr Einkommen beträgt während des Referendariats lediglich ca. 1300,00 € netto monatlich abzgl. Krankenversicherung. Vermögen ist in "ausreichendem" Maße vorhanden.
Ich habe nun aus anderen Forumskommentaren bzw. Webseiten herausgelesen, dass zur Erteilung der Aufenthaltsbewilligung für EU-Bürger mit Erwerbstätigkeit im Ausland bestimmte Voraussetzungen gelten wie bspw. der Nachweis über das Vorhandensein "genügender finanzieller Mittel". Beim Amt für Migration und Integration Aargau (MIKA) steht folgender Text dazu: " Grundsätzlich sind die finanziellen Mittel dann ausreichend, wenn Schweizerinnen und Schweizer in der gleichen Situation keine Sozialhilfe beantragen können. Für die Beurteilung sind die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) massgebend". Der aktuelle Grundbedarf bei der Sozialhilfe beträgt laut SKOS-Angaben CHF 986,00.
Nun meine eigentliche Frage: Wart Ihr selbst / Bekannte von Euch in einer ähnlichen Situation beim Zuzug? Wie "streng" sind die Behörden bei unverheirateten Partnern, wenn der/die eine einen vergleichsweise geringen Verdienst hat bzw. im Ausland tätig ist? Rein finanziell (Miete, Verpflegung etc.) könnte ich natürlich für uns beide sorgen, falls dies in irgendeiner Form berücksichtigt werden kann.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und bedanke mich schon vielmals im Voraus für Eure Unterstützung!
Beste Grüße
Michael