Hallo liebe Forengemeinde,
mein Name ist Markus und ich wohne und arbeitet seit Anfang 2017 in der Schweiz.
Nun zieht es mich aus persönlichen Gründen wieder zurück nach Deutschland.
Reicht es wenn ich den Anspruch kurz vor Beginn der Rente anmelde oder muss ich jetzt
unmittelbar vor oder nach dem Rückzug in die Schweiz wichtige Punkte beachten bzw. abklären
Viele Grüsse
Markus