Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt, ich schreibe mal alles rein.
Ich arbeite seit 1.Mai in der Schweiz mit L-Genehmigung (wurde für 3 Monate vom Arbeitgeber angemeldet, und es hiess, ich hätte ja noch Zeit, die Arbeitsbewilligung zu beantragen und mich zu entscheiden).
Jetzt wollte die Buchhaltung aber ein Konto von mir in der Schweiz für meine Gehaltsüberweisungen; also war ich heute auf einer Bank und die eröffnen nur ein Konto, wenn: "in Aussicht gestellt ist, dass die G- Bewilligung genehmigt wird".
Nun meine Frage, die mir erst heute gedämmert ist:
Ich habe meinen sicheren Arbeitsplatz in Deutschland für diese Stele aufgegeben. Was ist, wenn ich die Bewilligung nicht bekomme, dann bin ich arbeitslos. Unter welchen Umständen kann die abgelehnt werden?
Die zweite Frage ist, wie wird die beantragt, macht das der Arbeitgeber für mich, und wird das alles auf dem Postwege hingeschickt?
Ich habe fürchterliche Angst, dass ich die G-Bewilligung nicht bekomme.