Liebes Forum,
bald steht auch meine Auswanderung aus Deutschland an.
Am 01. August werde ich eine Stelle in Bern beginnen. Eine Wohnung konnte ich für den 16. Juli bekommen. Direkt danach würde ich mich um alles Nötige kümmern wie Krankenkasse, Bank und co.
Nun habe ich bei einer Sache jedoch Bauchschmerzen: Mein Arbeitgeber möchte zum 01. August die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung haben. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich diese ja erst nach meiner Einreise beantragen (also sprich ab dem 16. Juli). Ich nehme an, dass ich diese nicht direkt ausgedruckt bekomme? Könnte das etwas knapp werden und evtl. dazu führen, dass ich die Stelle nicht antreten kann?
Grüsse
Karl