Hallo zusammen,
seit einiger Zeit verfolge ich schon eure interesanten Beiträge und die vielen kompetenten Antworten. Vielleicht kann auch mir jemand weiterhelfen...
Folgende Situation: Mein Freund ist Schweizer und die Pendelei soll ein Ende haben deshalb habe ich mich als Lehrerin (im Angestelltenverhältnis) auf dem Stellenmarkt umgeschaut und auch eine Stelle ergattert, die ich Mitte August antreten möchte. Nun kann aber die Schule nicht alleine die Anstellung vollziehen, sondern beim Volksschulamt (Zürich) die Anstellung beantragen. Das läuft an sich problemlos, doch will das Volksschulamt eine B-Bewilligung von mir. Diese kann ich aber nur bekommen, wenn ich mich in der Gemeinde anmelde (dieser würde sogar die Anstellungsbestätigung von der Schule ohne endgültigen Vertrag genügen). Allerdings läuft mein jetziger Vertrag in Deutschland noch bis Ende Juli, sodass ein Ummelden wegen Sozialversicherung etc. keinen Sinn macht. Eigentlich hätte ich mich gerne erst ab Mitte August in der schweiz gemeldet, nun kam mir aber der Gedanke, mich an beiden Wohnorten zu melden. Wäre dies möglich, ohne dass ich in Deutschland Änderungen in die Wege leiten müsste? Und ohne dass ich in der Schweiz zusätzlich eine Krankenkasse melden müsste (natürlich nur bis Mitte August)?
Mir ist es einfach wichtig, bald die B-Bewilligung in der Hand zu halten, um den Vertrag zum Abschluss bringen zu können.
Danke für eure Hilfe!