Ich plane derzeit den Umzug und melde mich demnächst in der Ch an. Ab wann kann ich die deutsche MwSt zurück bekommen? Also ab welchem Zeitpunkt?
Ab vorsprechen beim Amt?
Ab wann genau MwSt Rückzahlung?
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ab dann wenn Du meines Wissens die Schweizer B Bewilligung hast.Eigentlich musst Du immer Deine Bewilligung und den Deutschen Pass vorzeigen mit dem Ausfuhrschein.Frag doch auch beim anmelden nach...ob Dir die Anmeldung schon reicht.
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Du brauchst beim Zoll ein amtliches Dokument, dass belegt dass Du tatsächlich im Ausland wohnst und somit zur Ausfuhr und Rückerstattung berechtigt bist.
Eine vorläufige Meldebestätigung Deiner Gemeinde reicht eventuell bereits, das entscheidet am Ende der Zöllner, aber der Ausländerausweis wird auf jeden Fall problemlos akzeptiert und den solltest Du innerhalb von 4 Wochen, je nach Kanton und Auslastung unterschiedlich, nach Abmeldung in der Hand halten können.