Hallo zusammen,
meine Frage hier im Forum.
Die Ausgangslage: ich bin deutscher Staatsbürger, aber die letzten paar Jahre ausserhalb EU gelebt und fahre einen Wagen mit der EU-Zulassung (Litauen). Das ist eine Art Dauermiete oder Leasing, wobei das Auto schon ziemlich alt ist. Die Bewilligung ist noch nicht erteilt worden, aber aus der temporären Anmeldung bei meiner Gemeinde ist ersichtlich, dass ich von ausserhalb EU zugewandert bin. Schweiz ist somit mein Hauptwohnsitz
Mit ist es gelungen diese 2-Jahres Bewilligung vom Zoll für dieses Auto zu erhalten, Form 15.30. Dabei bin ich nach einer Adresse in Deutschland gefragt worden, angeblich wegen der Post. Ich habe eine Adresse angegeben, das ist keine Melde- sondern nur eine Postadresse.
Ich war mit dem Erhalt dieser Bewilligung ziemlich happy, aber paar Tage später habe ich folgenden Brief vom Zoll erhalten:
Zitat von ZollKennzeichen nn-mm Fahrzeug BMW xxx
Der darauf angebrachte Vermerk «Wohnsitz im Ausland» lässt Ihnen die Möglichkeit offen, sich als Wochenaufenthalter zu deklarieren und dadurch von einer schweizerischen Zulassung sowie der Ummeldung des Führerscheins befreit zu werden.
Davon ausgenommen sind berufsmässige Motorfahrzeugführer, die schweizerisch immatrikulierte Fahrzeuge der Kategorien C, C1, D, D1 oder B für berufsmässigen Personentransport (Taxi) führen wollen. Diese Motorfahrzeugführer müssen den ausländischen Führerausweis umtauschen.
Zur Legalisierung des Wochenaufenthalterstatus, bitten wir Sie uns innert 14 Tagen den beiliegenden Fragebogen mit den benötigten Unterlagen einzureichen. Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir Ihr Gesuch. Falls alle Kriterien erfüllt werden, erteilen wir Ihnen die Bewilligung als Wochenaufenthalter. Die dafür erhobene Gebühr von Fr. 60.- wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sollten Sie die Unterlagen nicht fristgemäss einreichen, so würde der Wochenaufenthalterstatus abgelehnt und eine schweizerische Fahrzeugzulassung angeordnet.
Ein Formular wurde beigelegt, wo ich Angaben zu meinem ausländischen Wohnsitz zu machen habe. Den Wohnsitz muss ich mit einer Anmeldebestätigung oder ähnliches beweisen.
Es riecht stark danach, dass ich diese Bewilligung doch verliere und entweder das Auto verzollen (wie? das gehört mir nicht) oder wegschaffen muss.
Was meint Ihr?
Eine Meldebestätigung kann ich eher nicht vorweisen, die gibt es sowieso nur in DACH. Ich könnte als ausländischen Wohnsitz ein nicht-EU Land angeben, aber das ist paar Tausend km entfernt und keiner glaubt mir, dass ich dorthin regelmässig fahre. Ein Taxi- oder Berufsfahrer bin ich eher nicht.
Ich könnte versuchen dieses Nachbohren seitens Zoll generell anfechten, da es anscheinend auf der Annahme basiert, dass man für die 15.30er Bewilligung zwingend Wochenaufenthalter sein muss. Ich glaube das ist falsch. Man darf auch den ersten (und einzigen) Wohnsitz in CH haben und trotzdem unverzollt und un-immatrikulliert rumfahren. Oder?