Hallo alle
Lebe seit 2005 im Kanton Bern mit C-Ausweis. Besitze ein Haus dort. Muss jetzt nach Deutschland zurück und mich um
meine Mutter kümmern. Werde mich wieder in DE anmelden (1. Wohnsitz).
Das Haus im Kanton Bern behalten und ab und zu dort wohnen (2. Wohnsitz) ... stell ich mir so vor.
Wenn meine Mutter mir vorab schon Eigentum vererbt um später in Deutschland Erbschaftssteuer zu sparen,
muss ich das ererbte Eigentum von Deutschland in der Schweiz zusätzlich versteuern, wenn ich dort keinen 1. Wohnsitz mehr habe ?
Kann ich mich überhaupt abmelden, wenn ich in CH ein Haus besitze?
Vielen Dank für Eure Mühe!!
Fröhliche Grüsse, Sunny
Eigentum i.d. CH und in DE Eigentum erben
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Es gibt international keinen ersten und zweiten Wohnsitz. Man kann in mehreren Ländern gemeldet sein, hat dann aber jeweils einen ersten Wohnsitz. Für die Steuer ist die steuerliche Ansässigkeit relevant, die wird bei Wohnsitzen in verschiedenen Ländern i.d.R. dort verortet, wo der Lebensmittelpunkt ist.
Wohneigentum ist in dieser Version nach meinem Wissen nicht reglementiert.
Zu beachten ist, dass man mit einer ggfs. notwendigen Abmeldung aus der Schweiz die Niederlassungsbewilligung verliert, ebenso wenn man sich länger als 6 Monate im Ausland aufhält.
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vielen lieben Dank Markus für deine Antwort !!