Hallo,
ich plane mit meiner Familie (Frau + 1 Kleinkind + 1 Baby) im Herbst in die Schweiz auszuwandern.
Aufgrund meines Arbeitsvertrages sollte eine B-Bewilligung kein Problem darstellen. Ich hoffe, dass ich meine Familie ebenso unkompliziert mitbringen kann.
Jetzt bin ich auf den Seiten des Migrationsamtes darauf gestoßen, dass ein Familiennachzug nur dann gewährt wird, wenn "eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist".
Wir planen die erste Zeit zunächst in ein AirBnB oder Hotel zu gehen, um vor Ort nach einer passenden Wohnung zu suchen. Kann dies jedoch bedeuten, dass ich für meine Familie keine Aufenthaltsbewilligung erhalte? Hat jemand damit schonmal Erfahrungen gemacht?
VIelen Dank und viele Grüße!