Hallo zusammen,
mein erster Beitrag hier (bisher hab ich nur still mitgelesen und viel lernen können - vielen Dank!).
Ich habe ganz 2018 in der Schweiz gearbeitet, bin aber erst zum 1. März in die Schweiz gezogen. Das heißt Januar und Februar muss ich als Grenzgäner in Deutschland versteuern. Ab März habe ich dann in der Schweiz steuern gezahlt (Quellenbesteuert, das sollte also passen).
Muss ich jetzt eine deutsche Steuererklärung für unbeschränkt oder für beschränkt Steuerpflichtige abgeben? Oder gar beides?
Was muss ich in der N-Gre Anlage als Arbeitslohn angeben? Nur das, was ich Januar und Februar verdient habe, oder den ganzen Jahreslohn? Die selbe Frage gilt für die ganzen Beiträge ins (Über)Obligatorium, etc. Nur Jan und Feb oder alles angeben?
Falls ich in der N-Gre nur Januar und Februar angebe, wo gebe ich dann das restliche Gehalt für den Progressionsvorbehalt an?
Was gibt es bei dieser Konstellation sonst noch an Stolpersteinen?
Vielen Dank für eure Hilfe!