Hallo zusammen,
Was gilt es zu beachten wenn die Eltern wohnhaft in Wien mir wohnhaft in Zurich Geld überweisen. Geld liegt bereits in CHF vor.
Sind Schenkungen an Kindern wie beim Erben steuerfrei? https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaft…_in_der_Schweiz
Ab welchen Beträgen müssen die Banken melden?
Danke und Gruss
Thomas
In Zürich wohnhaft: Geld aus Österreich erhalten Meldepflicht? Schenkungssteuer?
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Hallo ThomasAUT
Unverbindlich und vom "Normalfall" ausgehend.
Die Schenkungssteuer ist vom Empfänger der Zuwendung zu entrichten. Als Berechnungsgrundlage gilt der Wert des übertragenen Vermögens. Schenkungen von persönlichen und Hausrat-Gegenständen werden nicht besteuert. In der Regel (je nach Kanton) sind Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft untereinander sowie Nachkommen, Stief- oder Pflegekinder von dieser Steuer befreit.
Im Kanton ZH sind Schenkungen innert 3 Monaten dem Steueramt zu melden, sofern diese nicht steuerbefreit wären.
Da es sich bei der schenkenden Partei um die Eltern der beschenkten Person handelt, dies im Kanton ZH steuerbefreit ist, ist die Schenkung eigentlich erst bei der nächsten ordentlichen Steuererklärung zu deklarieren.
Die Vermögenssteuer nimmt dadurch natürlich zu, die eigentliche Schenkung wird nicht besteuert.Dies wäre der "Normalfall" wenn sich die schenkende wie auch die beschenkte Partei in der Schweiz befinden und der ordentlichen Veranlagung unterliegen.
Ich gehe nicht davon aus, dass der Aufenthaltsstaus keinen Einfluss hat, aber ggf. die Tatsache, dass die schenkende Partei (also die Eltern) im Ausland ansässig sind.
Wahrscheinlicher ist, dass man dadurch nachträglich ordentlich veranlagt wird/werden muss (falls nicht ohnehin bereits), da die Schenkung zwar steuerbefreit ist, trotzdem aber ein Einkommen darstellt.Um keine bösen Überraschungen zu erleben, würde ich auf jeden Fall beim zuständigen Steueramt nachfragen, oder wenigstens bei einem kundigen Treuhänder.
Da ich mit Quellensteuer noch nie etwas am Hut hatte, weiss ich natürlich nicht wie es sich in so einem Fall verhält bzw. wie in diesem Fall dann die Deklaration erfolgt.Zuständig für Auskünfte bei Privatpersonen, ist in der Regel das Steueramt der Wohngemeinde.
(Im Kanton Zürich, scheinen die Steuerämter derzeit besonders "zickig" zu sein, ich würde also dringend empfehlen sich genau zu erkundigen um auf der sicheren Seite zu sein.)