Hallo liebes Forum,
hab gerade auf dieser Website https://awa.zh.ch/internet/volks….html#allgemein
folgendes gelesen:
Welche Zonen gelten als Grenzzone für eine Grenzgängerbewilligung?
Die Grenzzonen der Schweiz sind:
- Basel-Stadt und Basel-Land;
- Solothurn;
- im Kanton Bern die Bezirke Moutier und Wangen;
- im Kanton Jura der Bezirk Delémont;
- Aargau, ohne Bezirk Muri;
- Zürich, ohne die Bezirke Affoltern und Horgen;
- Schaffhausen;
- Thurgau;
- St. Gallen;
- Appenzell I.Rh. und A.Rh.
Heisst das jetzt, wenn die Arbeitsstelle nicht in den o.g. Bezirken liegt, man keine G-Bewilligung bekommt?