Schönen guten Abend,
soweit habe ich schon mehrere Beitrege an diesem Forum gelesen, aber keine sind meiner Situation zu 100% zu vergleichen. Daswegen stelle ich die Fragen.
Schon am Anfang möchte ich Ihnen für eine hilfreiche Antwort danken, und entschuldige ich mich gleichzeitig, wenn meine Situation jemanden nicht gerecht ist.
Lange habe ich mit meinem Mann in DE gelebt, dann entscheideten wie uns mit in die Schweiz zu ziehen. Hier haben wir beide einen guten Job. Ich bin aber Schwanger geworden.
Im Oktober wird mein Kind auf die Welt kommen. Wir stehen vor der Entscheidung: Vor der Geburt oder Nach der Geburt wieder nach Deutschland zu ziehen, dort hat mein Man Schon eine gute Arbeitsstelle bekommen. Dort würden wir natürlich eine Wohnung beziehen.
Natürlich suchen wir eine beste Lösung für uns. Ich kann mir nicht vorstellen nur 4 Monate mit dem Kind zu Hause zu bleiben, dann wieder Arbeit aufzunehmen.
Daswegen kommt wieder Deutschland in Frage, weil man da natürlich mehr Zeit für das neugeborene Kind haben könnte.
Meine Frage lautet: Darf ich in der Schweiz Mutterschaftsgeld beziehen für zb. 2 Monate oder für die 4 Monate, und wärend dieser Zeit nach Deutschland umziehen bzw. rückkehren?
Und dort in Deutschland, würde ich noch Anschpruch auf Elterngeld für die restliche Zeit haben? Oder ist dies nicht möglich? Wass kann ich tun um die 12 Monate Elterngeld in Deutschland zu beanschpruchen (Die 16 Wochen in der Schweiz können erlicht werden)? >Mir geht nur drum, um mit meinem Kind für 12 Monate zu Hause zu bleiben, nicht nur für 4... Gibt es auf diese Fragen eine Fachliche Antwort?
Solche Informationen habe ich aus dem Internet herausgefunden:
"Elternzeit und Elterngeld sind zwei unterschiedliche Dinge!!
Elternzeit gibt es nur mit einem Arbeitgeber (deutschen). Hier kann man bis zu 3 Jahre frei nehmen (beide Elternteile jeweils) und hat danach Anspruch auf seinen bisherigen Vertrag und ist in der zeit nicht kündbar.
Elterngeld bekommt man die ersten 12 Lebensmonate des Kindes wenn beide mindestens 2 Monate (Achtung: Lebensmonate des Kindes nicht Kalendermonate) beziehen. Das bekommst du unabhängig vom Arbeitgeber. Also auch ohne Job."
"
Spielt es beim Elterngeld eine Rolle in welchem Land das Kind geboren wird?
Nein, entscheidend ist der Wohnsitz bei Bezug von Elterngeld nach dem BEEG."
Der Antrag: "
2. Welche Fristen müssen wir dabei beachten: muss er bis unmittelbar vor der Geburt angestellt sein?
Nach § 7BEEG wird max. 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung Elterngeld gezahlt, dies müssten Sie bei der Beantragung beachten"
"Zwingende Voraussetzung für das Elterngeld ist natürlich der Wohnsitz in Deutschland. Sollte das Kind aber im Ausland geboren worden sein und der Umzug später stattgefunden haben, so erlischt der Elterngeld Anspruch nicht. Der 12-Monats bzw. 14-Monats-Zeitraum bleibt auch weiterhin bestehen. Sollte das Kind als bei Umzug in die Bundesrepublik Deutschland beispielsweise schon zwei Monate alt sein, so haben die Eltern Anspruch auf Elterngeld für 10 Monate (bzw. 12 Monate bei Berücksichtigung der Partnermonate"
https://www.bafoeg-aktuell.de/news/1430-elte…nd-rueckkehrer/
"
Elterngeld Berechnung für Ausländer und Rückkehrer
Grundsätzlich ist es ja so, dass das letzteEinkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes für die ElterngeldBerechnung herangezogen wird. Für den, der in diesem Zeitraum bereits inDeutschland gelebt hat, spielt das auch weiter keine Rolle.
Doch in diesem Zusammenhang haben sich schon viele eingewanderte Ausländerbeziehungsweise zurückgewanderte Deutsche gefragt, wie bei ihnen das Elterngeldberechnet wird und ob sie sich möglicherweise nur mit dem Mindestbetrag von300€ zufrieden geben müssen.
Diese Frage kann verneint werden, da auch bei diesemPersonenkreis das Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt für dasElterngeld maßgeblich ist. Hierbei spielt es keine Rolle, in welchemLand das Einkommen bezogen wurde und ob Steuern in Deutschland gezahlt wurden.Lediglich die Einkommensnachweise müssen erbracht werden, aus denen sich dasEinkommen ergibt, welches nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (odervergleichbaren Beiträgen) im jeweiligen Land ausgezahlt wurde. Zur Not müssender Elterngeld Stelle die Einkommensnachweise übersetzt werden."
Die Informationen beantworten meine schwirige Fragen leider nicht.
Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen etwas possitives zu hören, ein Ratschlaggebendes Antwort zu lesen....
Entschuldige ich mich für so ein langen Brief.
Bitte, nehmen Sie mich nicht schlecht an, und alle meine bisherrige Fragen nicht zu duff.
Ich freue mich wenn Sie mir Antworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Paulina