leider habe ich zu meinem thema hier nichts gefunden.
ich habe seit einem jahr meinen lebenspartner in der der schweiz ,er ist gebütiger schweizer nun haben wir den entschluss gefasst zusammen zuziehen. allso wohnen werde ich bei ihm. ich kann mich bei ihm allso mit änderung des mietvertrages (er lässt mich eintragen) anmelden.
kann ich ohne job zu ihm ziehen und die bewilligung B beantragen ?
ich habe weder fahrerlaubnis noch eine abgeschlossene berufsausbildung aber 11 jahre berufserfahrung alls melkerin und andere arbeiten in der landwirtschaft hoffe das ich da schnell was bekomme.
auserdem hab ich schon so vieles gelesen wegen der arbeitserlaubnis das ist sehr verwirrend, auf der einen seite kein job ohne die bewilligung und auf der anderen keine bewilligung ohne job.
soll ich alles abmelden und direckt rüber ziehen danach alles beantragen oder ist das risiko zu gross das ich zurück muss.
LG aus sachsen
ich habe seit einem jahr meinen lebenspartner in der der schweiz ,er ist gebütiger schweizer nun haben wir den entschluss gefasst zusammen zuziehen. allso wohnen werde ich bei ihm. ich kann mich bei ihm allso mit änderung des mietvertrages (er lässt mich eintragen) anmelden.
kann ich ohne job zu ihm ziehen und die bewilligung B beantragen ?
ich habe weder fahrerlaubnis noch eine abgeschlossene berufsausbildung aber 11 jahre berufserfahrung alls melkerin und andere arbeiten in der landwirtschaft hoffe das ich da schnell was bekomme.
auserdem hab ich schon so vieles gelesen wegen der arbeitserlaubnis das ist sehr verwirrend, auf der einen seite kein job ohne die bewilligung und auf der anderen keine bewilligung ohne job.
soll ich alles abmelden und direckt rüber ziehen danach alles beantragen oder ist das risiko zu gross das ich zurück muss.
LG aus sachsen
