Wenn ich in CH wohne und in DE arbeite, als Angestellter,
- dann muss ich doch in CH Steuern zahlen oder?
Danke
MfG
Wenn ich in CH wohne und in DE arbeite, als Angestellter,
- dann muss ich doch in CH Steuern zahlen oder?
Danke
MfG
Wenn ich in CH wohne und in DE arbeite, als Angestellter,
- dann muss ich doch in CH Steuern zahlen oder?
Jein. Du bleibst weiterhin in Deutschland einkommenssteuerpflichtig. Die Schweiz behält eine geringe Quellensteuer ein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzg%C3…_in_die_Schweiz
Ob sich es lohnt: Kommt drauf an. Über diese Frage wurde hier und anderenorts sicherlich schon mehr als einmal philosophiert.
Nur um es noch einmal rauszustellen, der Fall für in Deutschland tätige Grenzgänger ist komplexer als andersherum:
"Das heißt, alle Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen und im Inland nichtselbständige berufliche Tätigkeiten ausüben, müssten grundsätzlich als beschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Zu solchen Arbeitnehmern würden auch die Grenzpendler gehören, die in den nahe liegenden Nachbarländern wohnen, täglich bzw. regelmäßig im Inland ihre berufliche Tätigkeit ausüben und täglich bzw. regelmäßig zu ihrem Wohnsitz zurückkehren. Oft ist es der Fall, dass die Grenzpendler ihre Gesamteinkünfte in Deutschland erzielen. Berücksichtigt man die Tatsache, dass solche Arbeitnehmer keine steuerliche Begünstigungen wie Berücksichtigung der Sonderausgaben i. S. d. §10 EStG, des Kinderfreibetrags i. S. d. § 32 EStG, außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG sowie Anwendung des Ehegattensplittings erfahren, erscheint diese Regelung äußerst ungerecht. Der deutsche Gesetzgeber hat sich in mit diesem Problem auseinandergesetzt und hat Mitte der 90er Jahre die Vorschriften zur fiktiven Steuerpflicht in § 1 Abs. 3 bzw. § 1a EStG in das deutsche Einkommensteuergesetz aufgenommen. Der Ausgangspunkt war allerdings der Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Februar 1995, der die damals geltenden Vorschriften zur Bestimmung der Steuerpflicht bei den Grenzpendlern aus den EU-Mitgliedsstaaten als mit dem EU-Recht nicht vereinbar angesehen hat."
Das heisst bei Arbeit (abhängig) in Deutschland und Wohnsitz in der Schweiz wird man eigentlich beschränkt steuerpflichtig (sehr teuer, vor allem da kein Existenzminimum in Abzug gebracht werden kann), aufgrund des EG-Urteils nimmt man hilfsweise eine fiktive Steuerpflicht an.
Klingt jetzt nicht sonderlich attraktiv.
Bitte meine Antwort ignorieren. Ich habe mich verlesen und gedacht, es geht um den klassischen Fall (Wohnen in DE und Arbeiten in CH).
Aber Dein Link war schon richtig, der Artikel behandelt auch grob den anderen Fall, wenn man etwas hochscrollt
Also zahlt man dann in der Schweiz Quellensteuer und zusätzlich wird man in DE versteuert?
Ich dachte man wird dann irgendwann nur noch in der Schweiz versteuert?
Ich habe hier eine Broschüre beim Lörracher Grenzgängerverein und da steht leider nur recht knapp:
"Grenzgänger von der Schweiz nach Deutschland nur für Schweizer und EU Bürger mit C - Bewilligung
Bei Grenzgängern nach Deutschland mit Wohnsitz in der Schweiz, wurde die Anwendung der Bestimmungen über diepauschale Steueranrechnung als nicht zweckmäßig erachtet.Vielmehr ist vorgesehen, dass das Bruttoeinkommen für die Zwecke der Steuerbemessung um ein Fünftel herabgesetztwird.Z. B. bei einem Einkommen in Höhe von EUR 50.000:Die Quellensteuer ist in Deutschland abzuführen (4,5 %) = EUR 2.250Der Steueransatz ist in der Schweiz um 1/5 gemindert = EUR 40.000"
Eventuell hilft hier das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen weiter, denn dies gilt ja in beide Richtungen; womit auch gelten würde, dass Grenzgänger nach Deutschland in Deutschland nur 4,5% Quellensteuer (bzw. dann wohl eher Lohnsteuer) zahlen und in der Schweiz veranlagt werden.
Wenn du mehr wissen willst, solltest du evtl. https://www.infobest.eu/de/ anfragen. Du wärst vermutlich nicht der erste in dieser eher seltenen Konstellation.
Super danke!