Hallo,
ich bräuchte mal ein bisschen Input zu dem im Titel genannten Thema.
Mein Arbeitsvertrag beginnt am 1. Oktober. Bis dahin bin ich noch bei meinem deutschen Arbeitgeber angestellt (HomeOffice + Urlaub).
Unsere Wohnung ist bereits ab 1. September bezugsbereit. Gerne würden wir auch Anfang September schon in die Schweiz, da wir bereits auf gepackten Kisten sitzen und es kaum mehr aushalten.
Soweit ich das verstanden habe, muss man sich spätestens 2 Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde anmelden (zumindest im Aargau).
Wäre ich nicht theoretisch für den letzten Monat bei meinem deutschen Arbeitgeber mit wohnhaft Schweiz bereits in der Schweiz steuerpflichtig?
Gibt es da irgendeine Übergangsfrist oder so etwas?
Über Tipps würde ich mich freuen!